Neuauflage des innerstädtischen Förderprogramms gestartet „Verfügungsfonds Anmietung“

Frischer Wind für Güterslohs Innenstadt! Neu bewilligte Fördermittel aus dem NRW-Programm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" (des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Dienstleistung des Landes Nordrhein-Westfalen) ermöglichen eine Neuauflage des innerstädtischen Förderprojekts des „Verfügungsfonds Anmietung“.

Ab sofort unterstützt die Stadt Gütersloh wieder neue Konzepte, Geschäftsideen und Angebote für unsere Innenstadt. Bereits in den vergangenen beiden Jahren konnte das Förderprogramm, das damals noch „Sofortprogramm Innenstadt“ hieß, auf die Veränderungen und den Wandel innerhalb unserer Innenstädte einzahlen und rasch zu handeln, um neue Wege zu gehen und Perspektiven zu entwickeln. Ein Wandel, der durch veränderte Kundenverhalten, Corona-Folgeerscheinungen sowie weiteren Herausforderungen für Handel und Gastronomie geprägt ist. Mithilfe der Fördergelder können Ladenlokale von der Stadt vorübergehend angemietet und für eine Dauer von bis zu zwei Jahren zu deutlich günstigeren Konditionen an u.a. Gründer*innen mit spannenden, neuen frequenzbringenden Konzepten im Bereich Handel, Gastronomie, Dienstleistung und Kultur weitervermietet werden.

Im vorherigen Förderprogramm konnten bis einschließlich Dezember 2023 acht Leerstände neue Nutzungskonzepte und Betreiber:innen gefunden werden, wovon sechs Konzepte sich über den Förderzeitraum hinaus erfolgreich in der Gütersloher Innenstadt etablieren konnten. Für Gütersloh und auch im NRW-weiten interkommunalen Vergleich ist dies ein erfreuliches Ergebnis, da sich Leerstandszeiten reduzieren und sich Leerstandsobjekte mit neuen z.T. in Gütersloh noch nicht dagewesenen Nutzungen bespielen ließen.

Nun werden wieder frequenzsteigernde Konzepte mit einer belebenden Wirkung für die Gütersloher Innenstadt gesucht, welche einen Anschubunterstützung benötigen, um sich langfristig zu etablieren.

Erste Ansprechpartnerin und Vermittlerin zwischen Vermietenden und potenziellen Betreiber:innen ist weiterhin die städtische Tochtergesellschaft conceptGT mit ihrem Aufgabenbereich Wirtschaftsförderung. Immobilieneigentümer und interessierte Gründer*innen können sich ab sofort mit Ihrem Nutzungskonzept bei conceptGT für die Förderung bewerben. Sobald sich für ein Ladenkonzept ein aussichtsreicher Standort gefunden hat, entscheidet ein Gremium – bestehend aus lokalen Vertreter*innen der Stadtverwaltung sowie lokalen Vertreter*innen aus den Bereichen Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung, Handel und Gastronomie – anhand festgelegter Kriterien (Stärkung des Einzelhandels- und Gastronomiestandortes, Beitrag zur Aufenthaltsqualität, Kreativität, Innovationskraft, etc.), wer mit den vorgelegten Konzepten in welche Leerstände passen könnte.

Eigentümer:innen von Ladenlokalen und Nutzungsinteressierte in der zentralen Einkaufslage der Gütersloher Innenstadt (Konzentrationsbereich) sind herzlich dazu eingeladen, am Förderprogramm teilzunehmen. Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf des Bewerbungsprozesses entnehmen Sie bitte der Projektwebsite unter www.innenstadt.guetersloh.de (→ Verfügungsfonds Anmietung).

Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an Thomas Wolf telefonisch unter 05241/82-2912 oder per Mail an t.wolf@conceptgt.de.

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